Aktuelles
Im Folgenden informieren wir Sie über aktuelle Neuerungen in und um unsere Praxis. Es lohnt sich also, ab und zu bei uns vorbeizuschauen!
Voraussetzungen:
- Sehr schwerwiegende Fehlstellung (IOTN 4 und 5)
- Alter unter 18 Jahre
- Verwendung von Metallbrackets
Gratiszahnspange und Verrechnung
Die abnehmbare Zahnspange betrifft Kinder im Alter von 7 - 10 Jahren und kann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Für die festsitzende Zahnspange gilt:
Unsere Ordination ist eine zertifizierte Wahlarztpraxis für die „Gratiszahnspange“. Da wir bei unseren Patienten nur den Kassentarif verrechnen, bekommt der Patient die gesamte Behandlung von der Krankenkasse rückerstattet. Es wird vor der Behandlung die Bewilligung eingeholt, die Rechnung wird vom Patienten bezahlt und der gesamte Betrag wird innerhalb kurzer Zeit vollkommen refundiert.
Die Behandlung mit der Gratiszahnspange ist daher in meiner Ordination kostenlos!
Die KFO Behandlung mit festsitzenden Geräten dauert durchschnittlich 1,5 - 2 Jahre.
KFO Behandlung „Gratiszahnspange"
Erstberatung und Heilkostenplan: Kostenlos
Einreichung bei der Krankenkasse: Kostenlos
Behandlungspauschale in 3 Teilbeträgen: 3.652,40 - 4.453
1. Teilzahlung 1603,20 - 2004
2. Teilzahlung 890,40 - 1.113
3. Teilzahlung 1068,80 - 1336
Jeder Behandlungsfall wird am Ende der Behandlung vom Krankenversicherungsträger auf den Behandlungserfolg überprüft.
Die Kosten werden bei der Gratiszahnspange zu 100 % refundiert.
Im Bereich von geringeren Fehlstellungen und in der Erwachsenenbehandlung werden die Behandlungen je nach Krankenkasse bis zu 3500 Euro bezuschusst.
Die Behandlungskosten für Erwachsene sind sehr individuell und vom Schweregrad abhängig. Die festsitzende Behandlung ist in jedem Alter möglich.
Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich in einem ausführlichen persönlichen Gespräch und erstelle gerne einen Heilkostenplan.